Ein Urteil vom Europäischen Gerichtshof (EuGH)

Dieses Mal machen wir einen kleinen Ausflug in die Gesetze und Paragraphen. Anlass hierfür ist ein Urteil des EuGH, das einem Münchner 250 EUR Entschädigung zugesprochen hat. Das allein ist noch nichts Besonderes. Flugreisende haben schon länger einen Anspruch auf eine Entschädigung, die je nach Streckenlänge zwischen 250 und 600 EUR beträgt, wenn der Flug annulliert wurde. In dem Fall, der vom Landgericht Erding durch die Instanzen bis zum EuGH verhandelt wurde, ging es um die Frage, wo denn ein Geschädigter seinen Anspruch einklagen kann. Die beklagte Fluggesellschaft (Air Baltic) war der Meinung, dass  dies in dem Land sein muss, in dem sich der Geschäftssitz der Fluggesellschaft befindet. Die Richter am EuGH haben aber anders entschieden: Will ein Passagier klagen, so kann er das beim Gericht des Abflugortes oder des Ankunftsortes tun.

Euer MISTER-AERO

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